Was wir tun
Die Stiftung der Sparkasse Hanau vergibt ihre Fördermittel im Frühjahr eines jeden Jahres, Einsendeschluss ist der 31. Januar.
Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine, Einrichtungen und Kommunen. Voraussetzung für die Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Hanau ist, dass der gemeinnützige Zweck des Freistellungsbescheids mindestens einem Stiftungszweck der Stiftung entspricht. Diese sind Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Heimatgedanke, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung.
Als Stiftung der Sparkasse Hanau fördern wir regional. Unser Fördergebiet beschränkt sich auf den Altkreis Hanau und umfasst die Städte Bruchköbel, Hanau, Langenselbold, Maintal, Erlensee und Nidderau sowie die Gemeinden Großkrotzenburg, Hammersbach, Neuberg, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg und Schöneck.
Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihren Förderantrag zukommen lassen. Bitte verwenden Sie dazu den Link unter „Förderantrag“, der Sie zu unserem Online-Formular führt. Nach dem Absenden wird Ihr Antrag automatisch an uns weitergeleitet und wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Die Jahresberichte
Lesen Sie hier die bisher veröffentlichten Jahresberichte des Vorstands und des Kuratoriums der Stiftung der Sparkasse Hanau.
Weitere Stiftungen
Bürgerstiftung Hanau Stadt und Land
Die Bürgerstiftung Hanau Stadt und Land hat es sich zur Aufgabe gemacht, Anlaufstelle für Bürger zu sein, die sich für mildtätige und gemeinnützige Zwecke engagieren wollen.
Sparkassen-Sportstiftung Main-Kinzig
Die Sparkassen-Sportstiftung wurde auf Initiative der drei Sparkassen im Main-Kinzig-Kreis gegründet und fördert den Sport und talentierte Nachwuchssportler im Main-Kinzig-Kreis.